
Was ist Rehasport?
Rehasport hilft bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen des
Stütz- und Bewegungsapparats, aber auch als Prävention um Fit zu bleiben.
Ziel:
Ein Ziel des Rehabilitationssports ist, jeden Teilnehmenden
an ein lebensbegleitendes Sporttreiben heranzuführen, um die Nachhaltigkeit zu
sichern. So kann auch während des Verordnungszeitraums freiwillig von Ihnen
eine Mitgliedschaft im Verein abgeschlossen werden, mit der Sie zusätzliche
Vereinsangebote nutzen können und die Arbeit des Vereins unterstützen.
Teilnehem können Sie durch eine Verordnung vom Arzt (mit Genehmigung der Krankenkasse) oder auch einfach als Mitglied im Verein.
Wir bieten unterschiedliche Kurse, mit unterschiedlicher Zielsetzung und Intensität. Am Besten Sie sprechen uns an und wir finden die optimale Gruppe für Sie.
Alle Gruppen werden von lizensierten Trainern geleitet und jeder Teilnehmer bekommt, entsprechend seiner Vorerkrankung, die passenden Übungen gezeigt.
Was müssen Sie tun?
1. Wenn Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt den Bedarf für eine Verordnung von Rehabilitationssport sieht, wird das Formular „Muster 56“ ausgefüllt. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder ihrer Krankenkasse.
2. Dieses ausgefüllte Formular übergeben Sie Ihrer Krankenkasse. Vor dem
Beginn des Rehabilitationssports/des Funktionstrainings muss eine Kosten-übernahme-erklärung vorliegen (Genehmigung). Die Kasse prüft den Antrag und genehmigt. (Einige Krankenkassen verzichten auf diese Prüfung/Genehmigung.)
Bei Verordnungen, die im Anschluß an eine Rehamaßnahme von der Klinik ausgestellt werden (Formular G0850), entfällt grundsätzlich diese Bestätigung. Mit der Verordnung ist die Kostenzusage verbunden.
3. Wenn Ihre Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, können Sie zu uns kommen, wir informieren über den weiteren Weg und Sie können mit der Maßnahme beginnen.
Oder Sie werden direkt Mitglied im Verein! Bitte sprechen Sie uns an!
Kurz und knapp, aber ok:
Sie haben Beschwerden oder eine chronische Erkrankung?
Ein Weg zur Wiedererlangung der Gesundheit:
1. Verordnung durch den Arzt oder eine Mitgliedschaft in unserem Verein
2. Beratungstermin bei uns
3. Einteilung in eine Reha-Sportgruppe
4. Regelmäßige Teilnahme!
